Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 in Form einer Entlastungszahlung finanziert hat, greift für die meisten Kunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Die Entlastungen durch die Preisbremsen gelten bereits ab Januar 2023. Die erstmalige Verrechnung für die Kunden soll im März 2023 stattfinden und die Entlastung für Januar und Februar berücksichtigen.
Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen
So funktioniert die Entlastung: Für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen wird ein Basisverbrauch von 80 Prozent des – vereinfacht gesagt – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas wird der Arbeitspreis für diese Verbrauchsmenge auf 12 Cent, für Fernwärme auf 9,5 Cent und für Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Diese Beträge sind jeweils Bruttopreise, das heißt, sie schließen bereits alle Steuern, Umlagen und Netzentgelte ein. Die Entlastung erfolgt über einen Entlastungsbetrag.
Wer mehr verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Der aktuelle Vertragspreis gilt aber auch für jede eingesparte Kilowattstunde. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen. Energiesparen ist weiterhin dringend geboten“, erklärt Hillmann weiter.
Die Kosten für die vergünstigte Lieferung der gedeckelten Energiemenge werden Energieversorgern vom Staat (beim Gas) und von den Übertragungsnetzbetreibern (beim Strom) erstattet. Die Entlastungen sind bis 31.12.2023 befristet und können per Verordnung bis April 2024 verlängert werden.
Wie hoch die Entlastung im Einzelnen ausfällt, hängt vom jeweils gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Eine Familie mit vier Personen, einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh und einem aktuellen Arbeitspreis von 15 Cent/kWh spart dank der Preisbremse im Jahr voraussichtlich etwa 480 Euro. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 4000 kWh und einem aktuellen Arbeitspreis von 46 Cent/kWh wird sie jährlich mit etwa 192 Euro entlastet.
Entlastung erfolgt automatisch
Um von den Entlastungen für Strom, Wärme und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Energieversorger berechnen die Entlastungsbeträge auf der Basis des bisherigen Verbrauchs: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme wird auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.
Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst dann, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.
„Für uns als Versorger ist die Umsetzung der Preisbremsen eine Mammutaufgabe: Die Abrechnungsprozesse von rund 160.000 Kundinnen und Kunden müssen nun neu angepasst werden“, erklärt Hillmann. „Das bewältigen wir nicht allein. Für eine fristgerechte Umsetzung benötigen wir den umfassenden Support der Softwarehersteller und deren fachliche und personelle Kapazitäten. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass alle unsere Kundinnen und Kunden schnell von den Entlastungen profitieren“, so Hillmann.