Hintergrund: Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet seit 2015 Mineralölkonzerne, die in Deutschland mit Diesel oder Benzin handeln, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Die verpflichteten Unternehmen können dies tun, indem sie CO2-arme Kraftstoffe verkaufen, wie etwa Biodiesel und E10. Doch das reicht längst nicht mehr aus, um die THG-Quote zu erfüllen. Deshalb können Mineralölkonzerne auch auf die CO2-Einsparung durch Elektroautos zurückgreifen und sich darüber einen zusätzlichen Quotenanteil sichern.
Doch wer bringt nun die Mineralölunternehmen sowie die Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos zusammen?
„Wir sorgen im Auftrag von Privat- und Geschäftskunden für eine unkomplizierte Abwicklung der notwendigen Bürokratie. Alles, was wir dafür brauchen sind der Fahrzeugschein sowie einige persönliche Angaben. Nach erfolgreicher Prüfung, Zertifizierung durch das Umweltbundesamt und der anschließenden Vermarktung erhalten die Kundinnen und Kunden unseren Klimabonus ausgezahlt. Für jedes reine E-Fahrzeug kann grundsätzlich einmal pro Jahr der Bonus in Höhe von 255 Euro beantragt werden“, erklärt Benjamin Hintz, Gruppenleiter Technischer Vertrieb der WEMAG. Er verweist darauf, dass den Bonus neben Privat- und Geschäftskunden auch Kommunen über die WEMAG beantragen können. „Außerdem unterstützen wir über Kooperationen andere Unternehmen, wie Energieversorger oder Autohäuser, bei der Beantragung der Quote ihrer Kunden“, so Benjamin Hintz weiter. Die WEMAG besitzt umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich und beschleunigt mit ihren Produkten zum Laden des E-Auto und dessen Energiebedarf eine umweltfreundliche Verkehrswende. Weitere Informationen können unter www.wemag.com/elektromobilitaet/klimabonus abgerufen werden.