Gute Nachrichten für Stromkunden
„Die Entscheidung der Bundesnetzagentur begrüßen wir sehr und geben die daraus folgenden Entlastungen gern weiter. Außerdem haben wir bei der Preiskalkulation fürs kommende Jahr berücksichtigt, dass auch die Stromeinkaufspreise gesunken sind“, erklärt Caspar Baumgart, kaufmännischer Vorstand der WEMAG. Konkret heißt dies für einen typischen Haushalt mit einem WEMAG-Vertrag: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden liegt die jährliche Ersparnis bei rund 17 Prozent bzw. 250 Euro.
„Rund 87.000 regionale Stromkundinnen und -kunden werden von dieser Entwicklung profitieren“, freut sich auch Vertriebsleiter Michael Hillmann, und ergänzt: „Aber auch für unsere Kundinnen und Kunden mit Wärmepumpen und Nachtstromheizungen sieht es gut aus. Hier sinken die Preise um etwa 12 Prozent. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden liegt die jährliche Ersparnis bei rund 200 Euro.“
Netzentgelte machen rund 25 Prozent des Strompreises aus
Warum die bundesweite solidarische Verteilung der Netzkosten für die WEMAG-Unternehmensgruppe so wichtig ist, zeigt sich beim Blick auf die Zusammensetzung des Strompreises.
Dieser setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die größtenteils staatlich reguliert sind. Dazu gehören neben den Netznutzungsentgelten, die rund 25 Prozent des Preises ausmachen, die Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWKG-Umlage) und die Stromsteuer. Auch die Konzessionsabgabe und die Mehrwertsteuer sind enthalten.
„Nur knapp die Hälfte des Strompreises kann die WEMAG direkt beeinflussen, da sie den Einkauf und Vertrieb des Stroms sowie die Serviceleistungen betreffen“, erklärt der Vertriebsleiter der WEMAG, Michael Hillmann.
Um die Preise für die Endkunden auch im Bundesvergleich möglichst fair gestalten zu können, hatte sich der Schweriner Ökoenergieversorger seit mehr als 10 Jahren für eine bundesweite Wälzung der Netzkosten eingesetzt, die den Strompreis massiv mitbestimmen. „Bislang mussten die WEMAG-Kundinnen und -Kunden im Netzgebiet der WEMAG Netz die Kosten für den Ausbau des lokalen Stromnetzes übernehmen, obwohl der produzierte Strom oft in andere Gegenden transportiert wird. Das ist weder fair noch sinnvoll. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist daher der einzig richtige Weg“, so Thomas Murche, technischer Vorstand der WEMAG.
Die Netzentgelte sind Gebühren, die Energieversorgungsunternehmen (wie Strom- oder Gasanbieter) an die Betreiber von Energieverteilnetzen zahlen. Diese Gebühren decken die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Energieverteilnetze ab, die benötigt werden, um Strom, Gas und andere Energieformen von den Erzeugungsanlagen zu den Verbrauchern zu transportieren. Bislang mussten vor allem dort, wo viel in den Ausbau von erneuerbaren Energien investiert wurde, die höchsten Netzentgelte gezahlt werden. Daher profitieren nun vor allem Netzbetreiber wie die WEMAG Netz, die den Ausbau seit Jahren stark vorantreiben, von der Neuregelung.
Auch in den kommenden Jahren wird die WEMAG Netz GmbH aktiv zur Energiewende beitragen. Bis 2035 sind Investitionen von insgesamt 1,2 Milliarden Euro in das Verteilnetz geplant“, berichtet Thomas Murche.