Die Bundesregierung hat die jüngste Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 16. Oktober 2013 endgültig verabschiedet. Sie wird am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Demnach müssen unter anderem Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden sie vor 1985 eingebaut, dürfen die Heizkessel schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht darunter. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits vor dem 1. Februar 2002 in der Immobilie zumindest eine Wohnung selbst genutzt haben, sind ebenfalls nicht von der Austauschpflicht betroffen. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Austauschpflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.
Langfristig Energie und Kosten sparen
Die gute Nachricht für alle von der EnEV betroffenen Immobilienbesitzer: Durch eine moderne neue Heizung lassen sich eine Menge Energie und Kosten sparen. So nutzen beispielsweise gasbetriebene Brennwertheizungen den jeweiligen Brennstoff besonders effizient. Ist im Haus kein Erdgasanschluss vorhanden bietet sich Flüssiggas als ein idealer Energieträger an. "Im Vergleich zu ölbetriebenen Geräten, Wärmepumpen oder Pelletheizungen profitieren Hausbesitzer dabei von niedrigen Investitionen, geringem Wartungsaufwand und der Unabhängigkeit vom Rohölpreis", weiß Oliver Nehring, Geschäftsführer des Flüssiggasanbieters WESTFA. Neben den attraktiv geringen Kosten ist Flüssiggas in Kombination mit modernen Heizsystemen äußerst umweltschonend. Es punktet mit bis zu 50 Prozent geringerem CO2-Ausstoß sowie Ruß- und Feinstaubvermeidung.
Mehr Platz für schöne Dinge
Ein weiterer Vorteil von Flüssiggas: Es kann unabhängig von einem bestehenden Leitungsnetz verwendet werden. Dazu müssen sich Heizkunden lediglich einen kompakten ober- oder unterirdischen Tank auf ihr Grundstück stellen. Das wiederum bringt mehr Platz im Keller mit sich - zum Beispiel für Hobby, Fitness oder Wellness. Ist das Gas erst einmal im Haus verfügbar bieten sich jede Menge weitere Verwendungsmöglichkeiten an: zum Beispiel zum Kochen, Grillen oder Kamin befeuern. Die zuverlässige Versorgung des Tanks mit Flüssiggas übernehmen Flüssiggasanbieter wie die WESTFA Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH.