In zwei Fällen sollen jedoch Ausnahmegenehmigungen für Euro 4-Fahrzeuge erteilt werden: Hersteller können für ihre Lagerbestände Ausnahmegenehmigungen beim KBA beantragen und der Fahrzeughalter, der die Erstzulassung 2011 auf sich vornimmt, kann bei der regional für ihn zuständigen Behörde ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese ist aber nur gültig, wenn das Fahrzeug auch in dem Bundesland zugelassen wird, welches die Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat.
Freie Händler, erhalten für ihren Bestand an Importfahrzeugen keine generelle Ausnahmegenehmigung. Ihnen bleiben nur die Möglichkeiten 2010 noch eine Tageszulassung auf das Fahrzeug vorzunehmen oder 2011 eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen mit anschließender Tageszulassung.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.aucotras.de.