Durch das Statut soll es Unternehmen in Europa ermöglicht werden, in der gesamten EU, auf Grundlage einheitlicher Rechtsvorschriften, aktiv zu werden.
In der Realität gibt es bei der Anwendung des Statuts jedoch einige Probleme mit dem nationalstaatlichen Recht der einzelnen EU-Staaten.
Deshalb will die EU-Kommission im Jahr 2012 Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
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