Mit dieser Praxis verstieß OPEL gegen eine EU-Richtlinie, die Automobilherstellern vorschreibt, dass diese jedem Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung beizulegen haben.
Der WFEB setzte sich mit Nachdruck für eine Lösung dieses Falls ein und erreichte letztendlich, dass OPEL sich dazu bereit erklärte, die zu Unrecht erhobene Gebühr zu erstatten.
OPEL zeigte sich in dieser Sache äußerst kooperativ.
Für OPEL leitet sich aus dieser Zahlung jedoch keine Anerkennung einer Rechtspflicht ab.
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