Mit dieser Zulassung ist WIKA als bekannter Versender anerkannt und in der EU-weiten Datenbank unter der Zulassungsnummer DE/KC/00969-01/0218 als solcher registriert. WIKA muss seine Luftfracht somit keinen zusätzlichen Sicherheitskontrollen am Flughafen unterziehen und der Versand der Waren am Flughafen wird zügig abgewickelt.
Für die WIKA Kunden hat die Zertifizierung den Vorteil, dass sie sich auf eine reibungslose Abwicklung der Fracht an Flughäfen verlassen können. Dies ist besonders vor dem Hintergrund bedeutend, dass Luftfahrt betreibende Unternehmen seit kurzem neue Vorschriften zur sogenannten "sicheren Lieferkette" der Luftsicherungsverordnung VO (EG) Nr. 300/2008 erfüllen müssen.