Das hierbei genutzte Einzelnachweisverfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn eine Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mittels eines Typen- / Einheitenzertifikats erfolgen kann. Dieses Verfahren ist für alle Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchronmaschinen anwendbar.
Mit der Inbetriebnahme der Dampfturbine erweitert die Emschergenossenschaft ihre Möglichkeiten der Energieerzeugung auf Basis von unterschiedlichen Energieträgern, wie Wind, Sonne, Faulgas und zukünftig Wasser. Die Emschergenossenschaft betreibt mit der Kläranlage Bottrop eine der größten Kläranlagen Deutschlands, die sich nach der Inbetriebnahme der neuen Dampfturbine vollständig selbst mit Energie versorgen kann.
Durch das Anlagenzertifikat der WIND-certification GmbH ist sichergestellt, dass die Einspeisung der elektrischen Energie entsprechend den aktuellen Standards und Normen erfolgt. Dadurch leistet auch die zertifizierte Dampfturbine ihren Beitrag zur Systemstabilität im Energieversorgungsnetz.
Grundsätzlich müssen entsprechend der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vom 12.06.2017 alle Erzeugungsanlagen mit Einspeisung in das Mittelspannungs- und Hochspannungsnetz entsprechend den gültigen Netzanschlussrichtlinien zertifiziert werden.
Die Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH ist für die Erstellung von Einheiten-, Komponenten- und Anlagenzertifikaten nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert. Zertifiziert werden alle Arten von Erzeugungsanlagen und Erzeugungseinheiten, wie Verbrennungskraftmaschinen, Windenergieanlagen, Speicher oder Photovoltaikanlagen. Sprechen Sie uns an.