Konkret geht es um die Nutzung sogenannter Cookies. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil vom 01.10.2019 festgelegt, dass nur noch technisch zwingend notwendige Cookies zulässig sind – für alle anderen muss der Websitebesucher seine ausdrückliche Zustimmung (Opt-In) erteilen. Und damit beginnt das Problem für jene Tracking- und Reichweitentools, die ihre Nutzerinformationen eben genau aus diesen zustimmungspflichtigen Cookies ziehen. In den einschlägigen Kanälen des Online-Marketing ist bisweilen bereits von einem massiven Dateneinbruch die Rede. „Es ist, als ob der EuGH diesen Trackern das Licht ausgeknipst hat“, sagt Albert Denz, Geschäftsführer der WiredMinds, dem Marktführer in der Online-B2B-Leadgenerierung.
Doch nicht nur quantitative Analyse-Daten spielen eine große Rolle – im B2B-Bereich ist auch die namentliche Identifizierung der eigentlich anonymen Websitebesucher Gold wert. Wer namentlich weiß, welche Firma auf seiner Seite online war, kann ganz gezielt neue Kontakte knüpfen. Dazu werden sogenannte Reichweitentools eingesetzt, auch sie werden durch das EuGH-Urteil nun bisweilen massiv eingeschränkt.
Die B2B-Software LeadLab von den Stuttgarter Experten WiredMinds ist vom EuGH-Urteil nicht betroffen – und das trotz seiner herausragenden Datentiefe. LeadLab identifiziert Firmenbesucher auf Unternehmenswebseiten namentlich und liefert zudem detaillierte Verhaltensdaten: ganz ohne die Verwendung von Cookies, dafür aus intelligenten Verbindungen von ausdifferenzierten Datenbanken und hoch entwickelten Verhaltensdaten. „Für unsere Kunden hat sich mit dem Cookie-Urteil überhaupt nichts geändert. Wir setzen seit jeher auf Intelligenz - und nicht auf Kekse“, erklärt Denz. Derzeit nutzen über 600 Unternehmen im deutschsprachigen Raum LeadLab. Sie verbinden sich erfolgreich und rechtssicher mit ihren Websitebesuchern
https://go.wiredminds.de/leadlab-ohne-cookies
Hintergrund: Das EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 01.10.19 festgelegt, dass ohne Zustimmung des Webseitenbesuchers nur noch technisch zwingend notwendige Cookies zulässig sind. In allen anderen Fällen muss der Besucher nun aktiv seine Einwilligung erteilen. Ein voreingestellter Opt-In, wie er bisher in den sogenannten Consent-Bannern hinterlegt war, ist nicht mehr erlaubt. Sprich: Der Besucher muss aktiv ein Häkchen setzen und damit eine informierte Einwilligung erteilen. Ohne Opt-In dürfen keine Cookies gesetzt und der Website-Besuch nicht getrackt werden.
Hintergrund: LeadLab und Datenschutz
Mit der Software LeadLab treiben Unternehmen ihre Digitalisierung kraftvoll voran und sichern sich auch für die Zukunft Erfolg. LeadLab von WiredMinds identifiziert Firmenbesucher auf Unternehmenswebseiten und ermöglicht es seinen Nutzern unter anderem, neue Umsatzpotenziale zu generieren. Die Nutzung der Software entspricht auch ohne den Einsatz eines Consent-Banners allen datenschutzrechtlichen Anforderungen, auch den jüngsten, die sich aus der Entscheidung des EuGH ergeben. Der Einsatz eines Cookie-Consent-Banners für die Abfrage einer informierten Einwilligung ist bei LeadLab nicht erforderlich, da die Software ihre Datentiefe nicht aus Cookies generiert. Darüber hinaus überprüft ein Team aus internen und externen Datenschützern regelmäßig, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Die Datenschutzkonformität von LeadLab wird bereits seit 2007 von unabhängigen Experten regelmäßig bestätigt. Weitere Informationen zu LeadLab und dem Thema Datenschutz erhalten Sie unter dem folgenden Link: https://wiredminds.de/dsgvo/