„Mit der Umwandlung in eine SE stellen wir ganz bewusst nach außen sichtbar weitere Weichen für die WITTENSTEIN gruppe als ein global agierendes Unternehmen“, so Vorstandssprecherin und Aktionärin Dr. Anna- Katharina Wittenstein. „Die auf unser internationales Auftreten ausgerichtete neue Rechtsform bringt unser Selbstverständnis als eine moderne, über Deutschland hinaus europäisch und weltweit agierende Unternehmensgruppe mit einer Exportquote von rund 60% zum Ausdruck. Die SE als supranationale Rechtsform wird uns helfen, die Marke WITTENSTEIN in der Gewinnung und Bindung von Kunden und Mitarbeitern im europäischen Raum und auch global stärker zu machen.“
Auch nach der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft bleibt WITTENSTEIN ein inhabergeführtes Familienunternehmen, dessen Aktien nicht an der Börse gehandelt werden. Wie bisher liegen 100% der Aktien an der WITTENSTEIN SE in den Händen der Familie Wittenstein.
Die rechtliche Identität der Gesellschaft bleibt unverändert, auch bei den Tochtergesellschaften ergeben sich keine Änderungen. Der Sitz der WITTENSTEIN SE und auch der Sitz der Tochtergesellschaften sind nach dem Formwechsel unverändert dieselben. „Unser Firmenhauptsitz ist und bleibt Igersheim“, so Dr. Anna-Katharina Wittenstein. Alle Verträge mit Kunden, Lieferanten, Finanzierungspartnern oder auch die Arbeitsverträge der Mitarbeiter bleiben unverändert gültig.
Die WITTENSTEIN SE wird weiterhin durch den Vorstand geführt. Diesem gehören seit dem 1. Oktober 2016 neben Dr. Anna-Katharina Wittenstein auch Dr. Dirk Haft, Erik Roßmeißl und Dr. Bernd Schimpf an. Prof. Dr. Dieter Spath, der als Vorstandsvorsitzender den Formwechsel in die SE zusammen mit den Arbeitnehmern maßgeblich gestaltet hatte, war am 29. September 2016 bei einem Festakt feierlich aus dem Vorstand verabschiedet worden.
Der Rechtsformwechsel trägt insbesondere auch der wachsenden interkulturellen Struktur innerhalb der Unternehmensgruppe Rechnung: Voraussetzung dafür ist eine speziell auf WITTENSTEIN zugeschnittene Beteiligungsvereinbarung für die zukünftige Beteiligung der Arbeitnehmer im SE-Betriebsrat sowie im Aufsichtsrat der WITTENSTEIN SE. Diese Beteiligungsvereinbarung wurde in den vergangenen Monaten von einem „Besonderen Verhandlungsgremium“ (BVG) – bestehend aus Mitarbeitervertretern aller Länder in der Europäischen Union, Gewerkschaftsvertretern und dem Vorstand, vertreten durch Prof. Dr. Dieter Spath, ausgearbeitet und verabschiedet. Die Vereinbarung bezieht neben allen Betrieben im EU-Raum, unabhängig von der Zugehörigkeit zu politischen Bündnissen, auch die Tochtergesellschaften in der Schweiz und in der Türkei ein. Die Betriebe in Großbritannien verbleiben daher auch über einen „BREXIT“ hinaus in diesem Kreis.
„Die Vereinbarung ist individuell und passt zu WITTENSTEIN. Da wir insbesondere die konzerninterne Kohäsion weltweit stärken wollen, haben wir von Beginn an den Kreis der Länder, die Mitglieder in unseren künftigen SE-Betriebsrat entsenden, größer angelegt und auch das Thema „BREXIT“ vorgedacht“, so der Verhandlungsführer des Vorstands, Prof. Dr. Dieter Spath. Berücksichtigt sei in angemessener Form die künftige potentielle Unternehmensentwicklung der WITTENSTEIN SE, zumal es eine weitere Besonderheit gibt: Alle übrigen WITTENSTEIN-Tochtergesellschaften weltweit können grundsätzlich ebenfalls beitreten, beispielsweise die USA, China oder Japan.
Die Vereinbarung regelt auch die Beibehaltung der bisherigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats, dem neben vier Aktionärsvertretern weiterhin zwei Arbeitnehmervertreter angehören. Aufsichtsratsvorsitzender ist seit 2014 Dr. Manfred Wittenstein.
Mark Farny, BVG-Vorsitzender und Betriebsratsvorsitzender für den Teilkonzern Deutschland, zeigt sich ebenfalls zufrieden mit der abgeschlossenen Mitbestimmungsvereinbarung: „Wir haben fair, ausführlich und intensiv verhandelt und dabei auf beiden Seiten das langfristige Wohl der Firma im Auge gehabt. Mit dem Formwechsel in die SE ist die Chance genutzt, für die grenzüberschreitende Beteiligung der Arbeitnehmer zusätzlich einen SE-Betriebsrat einrichten zu können. Dieser wird zusätzlich und neben den bisherigen nationalen Arbeitnehmervertretungen gebildet und wird seine Rechte und Pflichten engagiert und mit Verantwortung wahrnehmen.“
Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionäre und die in den Prozess einbezogenen Arbeitnehmervertreter der WITTENSTEIN SE sehen die neue Rechtsform als Fundament für eine sichere, zukunftsfähige Entwicklung sowie für Stabilität und Kontinuität.