Das Datenschutzmanagement in Steuerkanzleien unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 wirksam ist und den Umgang mit personenbezogenen Daten neu regelt. Mit den Produktlinien ADDISON und AKTE von Wolters Kluwer werden personenbezogene Daten in den Bereichen Rechnungswesen, Lohn- & Gehaltsabrechnung, Steuern und Kanzleiorganisation verarbeitet. Steuerberater können damit selbstverständlich DSGVO-konform arbeiten. Das neue Zusatzmodul „ADDISON DSGVO Comfort Steuerberater“ unterstützt, erleichtert und vereinfacht viele Aufgaben, die sich im Rahmen der DSGVO ergeben.
Kein Know-how in den Produktivsystemen erforderlich
Kern der neuen Lösung ist das „DSGVO-Dashboard“, das einen zentralen Zugriffspunkt für alle Fragen zum Schutz der personenbezogenen Daten und zu anderen Themen rund um die DSGVO bietet. Zur Erfüllung der Anforderungen, die sich aus der DSGVO ergeben, werden anwendungsübergreifend Funktionen zur Verfügung gestellt, die kein Know-how in den Produktivsystemen erfordern.
„Zeit und Ressourcen sparen“
„Mit unserer Lösung bieten wir den Kanzleien komfortable Unterstützung bei der Erfüllung der Datenschutzanforderungen; alle von den berufsständischen Organisationen im Vorfeld der DSGVO genannten Praxishilfen sind darin umgesetzt. Das DSGVO-Dashboard zielt auf die praktische Unterstützung der Kanzleien bei der Erfüllung der DSGVO-Anforderungen. So bedarf es keiner spezifischen Kenntnis in einem Fachbereich, um Aufgaben im Rahmen der DSGVO zu erfüllen. Wenn diese Aufgaben von einer mit dem Datenschutz beauftragten Person allein übernommen werden können, lassen sich Zeit und Ressourcen sparen“, sagt Andreas Hermanutz, in der Geschäftsführung der Wolters Kluwer Software und Service GmbH für Marketing, Produktmanagement und -innovation verantwortlich.
Vom DSGVO-Dashboard aus können:
- Auskunftsersuchen bearbeitet sowie Dokumente zur übersichtlichen Darstellung (Auskunft nach Art. 15 DSGVO) erzeugt werden,
- Datenbestände zur Datenlöschung identifiziert werden,
- Mustervorlagen für das gemäß Art. 30 DSGVO erforderliche Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit vorausgefüllten Inhalten zu den Softwareprodukten in den Bereichen Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung heruntergeladen werden.