Zum einen gilt in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz. Zum anderen, hat das EuGH für Europa ein Gesetz zur Arbeitszeitverwaltung verabschiedet, das für Unternehmen in Deutschland bezüglich der Dokumentation der Arbeitszeiten Anpassungen fordert.
Grundsätzlich ist das Ziel der Aufzeichnung der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zielt also darauf ab, dass ein Arbeitgeber sicherstellen muss, dass seine Arbeitnehmer nicht mehr als vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig arbeiten. Unbezahlte Überstunden sollen, so die Zielsetzung des EuGH der Vergangenheit angehören.
Dazu muss ein System bestehen, welches den Arbeitgeber über die Arbeitsaufnahme des Arbeitnehmers informiert. Nachträglich erstellte Stundenlisten per Stift und Zettel, die am Ende der Woche vom Arbeitgeber abgezeichnet werden sind daher passé. Auch die gute, alte Excel Liste hat ausgedient, da die dort gespeicherten Daten zu einfach zu manipulieren sind.
Arbeitszeiterfassung und Projektzeiterfassung – Was ist der Unterschied?
Vielen Anwendern unserer Projektzeiterfassung „Xpert-Timer“ ist nicht ganz klar, was der Unterschied zwischen eine Projektzeiterfassung und einer Arbeitszeiterfassung ist. Natürlich kann auch eine Projektzeiterfassung zur Arbeitszeiterfassung dienen, aber meist fehlen nötige Funktionen, um das System auch rechtssicher einzusetzen. Eine Projektzeiterfassung hat meist keine Überstundenregelung oder Urlaubsverwaltung. Sie ist einfach nur dazu ausgelegt, um Arbeitszeit auf bestimmte Projekte zu verteilen.
Die Arbeitszeiterfassung hingegen regelt lediglich die Anwesenheit im Unternehmen, also Beginn und Ende jedes Arbeitstages. Es ist der Arbeitszeiterfassung grundsätzlich egal, ob weitere Zeiten auf Projekte gebucht werden. Sie ist spezialisiert auf die Überstundenverwaltung, die Abwesenheiten und die Arbeitsmodelle mit den Pausenregelungen. Die Arbeitszeiterfassung ist also unabhängig von der Projektzeiterfassung zu sehen und zu verwenden.
Welche Trends zeichnen sich ab?
Moderne Systeme bieten bei der Erfassung der Arbeitszeit auch die Möglichkeit den Arbeitsort anzugeben. In Zeiten der Corona Pandemie ist die Differenzierung zwischen dem Homeoffice und dem Büro in dem Sinne wichtig, als dass bei einem Infektionsgeschehen genau nachgeprüft werden kann, wer sich zu der Zeit im Büro befand und als Kontaktperson zählt. Auch für den Zuschuss für Homeoffice ist die Anzahl der Tage aus steuerlicher Sicht interessant.
Die Erfassung der Arbeitszeit über den Browser mit einer zentralen Datenbank im Unternehmen ist die perfekte Lösung im Sinne des Datenschutzes. Alle erfassten Daten bleiben auf den eigenen Servern im Unternehmen und werden nicht dezentral gespeichert.
Welche Software eignet sich zur Arbeitszeiterfassung?
Xpert-Timer bietet eine Kombination aus Projektzeiterfassung und Arbeitszeiterfassung. Damit lassen sich sowohl die Kommt/Geht Zeiten, Überstunden, Abwesenheiten und Urlaubstage verwalten und gleichzeitig können separat Zeiten auf bestimmte Tätigkeiten gebucht werden.
Die Software ist für Startups als auch mittelständische Unternehmen geeignet. Am besten jedoch für Unternehmen, deren Mitarbeiter hauptsächlich am PC arbeiten. Die Software steht als 30-Tage Testversion zum Download zur Verfügung. Weitere Details finden sie auf der Website des Herstellers unter https://www.xperttimer.de