Demnächst geht es los! In gut 6 Monaten startet Baden-Württemberg mit der Solarpflicht für Solarcarports.
Mit der Solarpflicht ändert sich ab dem 1. Januar 2022 einiges in Baden-Württemberg. Davon betroffen sind nicht öffentliche Parkplätze ab einer Größe von über 75 Parkmöglichkeiten. Das wird vor allem den Handel, das Gewerbe und die Industrie betreffen. Wer ab 2022 neu baut, muss dann für die Parkmöglichkeiten seiner Kunden und seinem Personal die Parkgelegenheiten mit Photovoltaik ausstatten.
Viele Fragen müssen geklärt werden. Viele werden zum ersten Mal mit diesem Thema konfrontiert und guter Rat ist teuer. Vor allem für das Gewerbe und die Industrie müssen Solarcarports andere Bedingungen erfüllen als bei einer privaten Installation. In der Regel haben private Solarcarports oder private Carports allgemein keinen Anfahrschutz. Meist sind private Carports hauptsächlich auf einer Holzkonstruktion aufgebaut. Da gilt eher die Regel: Lieber geht bei einem Anfahr-Unfall mein Carport kaputt als mein Auto. Bei einer Solar Carport Großanlage gilt das umgekehrt. Da geht es um die Sicherheit von einer großen Anzahl von Parkplätzen, die auch nicht in gleicher Weise wie ein einzelner Privat-Carport gepflegt und gewartet werden können. Eine Holzkonstruktion benötigt regelmäßige Pflege. Das kann bei großen Solar-Carport-Anlagen zu einem Problem werden.
Mit einem Solarcarport allein ist es nicht getan. Soll die gewonnene Energie im Netz eingespeist oder in Energie- bzw. Stromspeichern geparkt werden? Wie sind die Lastgangprofile, die technischen Anschlussbedingungen, Anzahl der Ladesäulen, Standzeit der Fahrzeuge und letztendlich die festgelegte Gesamt-PV-Leistung? Wir werden die Ladungen mit der Firma notiert, wenn der Mitarbeiter seinen Firmenwagen von zu Hause aus auflädt? Das sind Fragen, mit denen wir uns in Zukunft beschäftigen müssen. Es ist anders, wie wir es heute noch gewohnt sind.
Dazu kommt:
Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigt. Der Bestand hat sich seit 2012 weltweit mehr als verfünfzigfacht. 2007 gab es in Deutschland insgesamt 8 Neuzulassungen von Elektroautos. 2019 194.163 Neuzulassungen an Elektrofahrzeugen! Von Januar bis Mai 2021 waren es bereits 115.296 Neuzulassungen. Der Trend wird sich entsprechend weiterentwickeln. Solarcarports sind bereits jetzt interessante Investitionsgüter. Auch für die Personal- und Kundenentwicklung bedeutet das eine Steigerung der Attraktivität des Produktions- und Firmenstandortes.
Neuzulassung von Pkws mit alternativem Antrieb 2020
- Hybrid – 527.864 Personenkraftwagen
- Elektro – 194.163 Personenkraftwagen
- Erdgas – 7.159 Personenkraftwagen
- Flüssiggas – 6.543 Personenkraftwagen
- Hybrid – 239.250 Personenkraftwagen
- Elektro – 63.281 Personenkraftwagen
- Erdgas – 7.623 Personenkraftwagen
- Flüssiggas – 7.256 Personenkraftwagen
Der Kauf (oder Leasing) von Elektroautos verschiedener Bauarten ist in Deutschland durch den sogenannten Umweltbonus förderbar. Förderfähig sind dabei Fahrzeuge, welche erstmalig zugelassen werden. Am häufigsten wurden bisher Umweltboni für reine Batterieelektrofahrzeuge beantragt.
Alternative Antriebe mit wachsendem Marktanteil
Sowohl Hybrid-Pkw als auch Elektroautos wurden in den zurückliegenden Jahren stärker nachgefragt. Entsprechend sinkt der Anteil der Pkw mit Diesel- und Benzinmotoren.
Die Anforderungen für große Solar-Carport-Anlagen sind daher:
- Skalierbare und modulartige Bauweise der Solar-Carports. Die Möglichkeit der Erweiterung muss gegeben sein
- Langlebiges Material und Witterungsbeständigkeit, die selten eine Wartung benötigt
- Wichtig ist ein Anfahrschutz
- Kompatibilität zu anderen Systemen wie Ladestationen, Stromspeicher und weitere mehr
- Skalierbar & modular: Als Einzel-, Doppel- oder beliebig skalierbares Reihencarport verfügbar
- Schon in der Standardausführung für sehr hohe Wind- und Schneelasten einsetzbar (sk= 2,2 kN/m²)
- Extra große und breite Parkplätze und sehr leichtes Einparken durch Stützen in W-Form
- Hochwertige Ausführung für gehobene und langlebige Ansprüche: Feuerverzinkte Stahlkonstruktion (DIN EN 10346, DIN EN 1461)
- Schnelle und einfache Montage
- Stabiles Streifenfundament als Anfahrschutz
- Individuell anpassbares Design (Farbe, Materialien, Oberfläche, Größe u. a.)
- Montage von Ladesäulen und Wechselrichter jederzeit möglich