Yasni als größte europäische Personensuchmaschine setzte die bisher schon vorhandene Prüfpflicht bei konkreten Nutzeranfragen rechtskonform so um, dass das Recht der Öffentlichkeit auf frei erhältliche Information und Meinungsfreiheit in der Regel überwog. Im Einzelfall wurden nach Prüfung Verlinkungen auf bewiesen oder offensichtlich rechts- oder ehrverletzende Seiten gesperrt.
Als sinnvollsten Lösungsweg wurde seitens Yasni immer auf die Entfernung direkt auf der verlinkten Zielseite verwiesen.
Nachdem nun mit dem EuGH-Urteil das "Recht zur Zensur für Privatbürger" eingeführt wurde, ist diese Prüfung durch Yasni praktisch nicht mehr durchführbar. Die Grenzen der Prüfung sind nun undefiniert und in aller Regel müssen auch "Wegweiser-Links" auf rechtens veröffentlichte Informationen entfernt werden.
Die von der Politik vorgeschlagene Einführung von Schlichtungsstellen (die von den Datenschutzbehörden zu Recht als nicht bindend beschrieben werden) wird den Suchmaschinen und Einzelgerichten die Verantwortung für die Auslegung des Urteils nicht abnehmen und dauert zu lange.
Yasni dreht daher den bisherigen Prüfprozess urteilskonform um 180 Grad um: Ab sofort können Nutzer der Yasni-Seiten aus EU-Ländern über einen "Zensurbutton" an jedem Einzellink unkompliziert bis zu 5 Links täglich direkt online zensieren.
"Damit wird den Bedürfnissen der allermeisten Menschen Genüge getan. Wenn jemand noch mehr löschen lassen möchte, müssen wir Missbrauch vermuten und werden entsprechende Nachweise fordern. Wenn wir von Missbrauch der Funktion zu Lasten der Grundrechte von EU-Bürgern erfahren, werden wir ebenfalls intensiv prüfen" so Rühl, Geschäftsführer von Yasni.
Weitere Informationen sind im Blog von Yasni unter blog.yasni.de zu finden.