Es werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gefördert - insbesondere der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit, u.a. Fahrerassistenzsysteme, Telematiksysteme, Hard- & Software von Kommunikationslösungen, Lösungen für den digitalen Tachografen und Anbindungen an Plattformen für eine intelligente Transportlogistik sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.
Wer kann Anträge stellen?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Kraftfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.
Wie errechnet sich die Höhe einer Zuwendung?
Die jährliche Zuwendung ist auf 33.000 Euro je antragstellendes Unternehmen begrenzt.
Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 600 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Im Rahmen dieses Betrages können für zuwendungsfähige Kosten einer Fördermaßnahme nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent gezahlt werden.
Hinsichtlich der drei Maßnahmenarten gelten folgende Förderhöchstbeträge je Maßnahme:
- Fahrzeugbezogene Maßnahme: bis zu 2.000 Euro,
- Personenbezogene Maßnahme: bis zu 800 Euro,
- Maßnahme zur Effizienzsteigerung: bis zu 1.400 Euro.
Wie erfolgt die Antragstellung und welche Fristen sind zu beachten?
Die Anträge auf Förderung sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Anträge auf Förderung der Sicherheit und der Umwelt aus dem "De-Minimis"-Förderprogramm sind auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim Bundesamt für Güterverkehr jeweils spätestens bis zum 31. März des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Für das Jahr 2009 können abweichend von der vorgenannten Frist Anträge bis zum 15. Mai gestellt werden.
Umfassende Unterlagen finden Sie im Internet unter
http://www.bag.bund.de/...
Hier einige Produktbeispiele:
ZEBRAXX4Tacho:
- Auswertung der Daten des digitalen Tachografen in Echtzeit
- Kontrolle der Arbeits-, Lenk- & Ruhezeiten Ihrer Fahrer
- Auswertung der FMS/CAN-Bus Schnittstelle
- Fahrzeugortung via GPS
- Optimierung des Fahrverhaltens Ihrer Fahrer
- Reduzierung Kraftstoffverbrauch
- zusätzliche analoge & digitale Schnittstellen
ZEBRAXX4Mobile:
- Echtzeitübertragung der kompletten Tour- & Sendungsdaten ins Fahrzeug
- einfache & schnelle Statuserfassung für Ihre Fahrer
- Fahrzeugortung via GPS
- Erfassung der Arbeits-, Lenk- & Ruhezeiten
- Freitextnachrichten
- einfache & effektive Standzeitenauswertung im Internet
- Integration aller Daten im ZEBRAXX Sendungsverfolgungsportal
- Zugriff für alle Prozessbeteiligten möglich
- Fotodokumentation von Beschädigung über int. Kamera
- automatische Übergabe der Be- & Entladeadressen an die Navigationssoftware
- Schnittstellen zu unterschiedlichen Speditions-, Tourenplanungs- & ERP-Systemen vorhanden
ZEBRAXX4Navigation:
- LKW Navigation incl. Integration in ZEBRAXX4Mobile
- LKW-Profil indiv. einstellbar (Maße & Geschwindigkeit)
- LKW spezifische Straßendaten für Europa (Tunnelhöhen, Brückenlasten, LKW-Sperrungen, etc.)
- TMC Funktionalität