„Für den Verbraucher ist nun klar erkennbar, dass der im Verzeichnis eingetragene Installateur qualifiziert ist, gefahrengeneigte Arbeiten am Stromnetz von Gebäuden durchzuführen“, erläutert Dipl.-Ing. Walter Tschischka, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Damit wird die berufliche Qualifikation der elektrohandwerklichen Fachbetriebe unterstrichen. Das Qualifikationsniveau muss nun gemäß NAV verbindlich den einschlägigen sicherheitsrelevanten Richtlinien entsprechen. Grundsätzlich profitieren Verbraucher von den Qualifikationen eines Innungsfachbetriebs, der diese Anforderungen durch seine Meisterausbildung erfüllt.
Kunden können sich bei der örtlichen Innung oder beim zuständigen Verteilernetzbetreiber darüber informieren, welche Betriebe in das Installateurverzeichnis eingetragen sind. Sicher geht derjenige, der seine Elektroinstallation regelmäßig durch den E-CHECK durch von einem Innungsfachbetrieb prüfen lässt.