„Wir freuen uns, dass CIM nun für alle Nutzer – unabhängig von ihren möglichen Einschränkungen – bedienbar ist”, sagt Christian Sohn, Geschäftsführer von zetVisions. „Vermutlich sind wir das einzige Unternehmen mit einem SAP WebDynpro-basierten AddOn, das die Konformität mit BITV 2.0 aufweist.” Das Projekt zur Barrierefreiheit sei aufgrund der Anforderung eines Kunden zustande gekommen und habe die Entwicklung bei zetVisions – zusätzlich zur regulären Entwicklungsarbeit – eineinviertel Jahre beschäftigt. „Ausdrücklich danken möchte ich T-Systems Multimedia Solutions und dem SAP Accessibility Competence Center für die gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Monaten”, so Sohn weiter.
Zusammenarbeit mit SAP
Da CIM SAP-basiert ist, sind für die Barrierefreiheit nicht nur Anpassungen im Programm selbst erforderlich gewesen, sondern auch in der Basis-Software.
T-Systems Multimedia Solutions verfügt über Erfahrungen mit SAP-Systemen und pflegt einen regelmäßigen Austausch mit SAP zu Fragen der Barrierefreiheit. Das Accessibility Competence Center der SAP in Walldorf erstellt interne Standards für die Entwicklung, Dokumentation und Prüfung von Barrierefreiheit, bietet Beratung und Schulungen für Entwickler an und dient als direkter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit.
Umfassende Prüfgrundlage
Die Konformitätsbewertung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die BITV dient dem Ziel, „eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten” (§1 Abs. 1 BITV). Die ursprünglichen Bestimmungen der BITV (Juli 2002) basieren auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 1.0) der Web Accessibility Initiative (WAI) vom 5. Mai 1999. Nach den Empfehlungen des World Wide Web Consortium (W3C) nimmt die BITV 2.0 (September 2011) Bezug auf die in den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 enthaltenen vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit sowie auf die diesen Prinzipien untergeordneten 13 Richtlinien:
(1) Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können: Textalternativen
für Nicht-Text-Inhalte, Alternativen für zeitbasierte Medien, anpassbare Inhalte, unterscheidbare Inhalte.
(2) Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein: per Tastatur zugänglich, ausreichend Zeit, Vermeidung von Anfällen und
physischen Reaktionen, Mittel zur Unterstützung der Navigation, Erleichterung der Bedienung durch Alternativen zur Tastatureingabe.
(3) Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein: Lesbarkeit und Verständlichkeit, vorhersehbares Aussehen und
Funktionieren, Hilfe zur Fehlervermeidung und -korrektur.
(4) Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert
werden können: Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.
Für jede Richtlinie stellen die WCAG 2.0 testbare Erfolgskriterien zur Verfügung (insgesamt 78). Darüber hinaus sind im WCAG 2.0-Dokument für jede Richtlinie und für alle Erfolgskriterien eine große Anzahl an Techniken dokumentiert. Diese Techniken sind informativ und fallen in zwei Kategorien: jene, die ausreichend sind, um die Erfolgskriterien zu erfüllen und jene, die empfohlen sind. Alle Ebenen der WCAG 2.0 (Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien sowie ausreichende und empfohlene Techniken) wirken zusammen, um Hilfestellung bei der barrierefreieren Gestaltung von Webinhalten zu leisten.
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 von 2018) bilden gemeinsam mit der BITV 2.0 in der letzten Fassung von Mai 2019 sowie der europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit EN 301 549 (Version 2.1.2 2018-08) und der DIN EN ISO 9241-171:2008 (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software) die Prüfgrundlage für den Test zur Barrierefreiheit, dem sich zetVisions erfolgreich unterzogen hat.