Die Rahmenbedingungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums haben sich in den letzten Jahren stark verändert: In Rheinland-Pfalz gilt beispielsweise, seit dem im September 2010 in Kraft getretene Hochschulgesetz: eine qualifizierte Berufsausbildung und anschließende zweijährige Berufspraxis als Hochschulzugang für alle Studiengänge an Fachhochschulen. Das heißt, wer in Rheinland-Pfalz eine Berufsausbildung mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen und anschließend zwei Jahre Berufserfahrung vorzuweisen hat, kann damit an Fachhochschulen jedes Studienfach und an Universitäten fachgebundene Fächer belegen. Meisterinnen und Meister oder vergleichbare Abschlüsse als TechnikerIn oder auch als ErzieherIn hingegen haben unmittelbaren Zugang zu allen Hochschulen und Universitäten und für jedes Studienfach und das unabhängig von der erreichten Abschlussnote. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die es beruflich Qualifizierten ermöglicht ohne Abitur zu studieren.
Oft ist sogar noch mehr möglich: Wer die o.g. – oder eine andere Form von –Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kann nach weiterer dreijähriger einschlägiger Berufspraxis über eine Eignungsprüfung sogar gleich zu einem weiterbildenden Master-Studium zugelassen werden. „Da dies für ein Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz ohne Einschränkungen gilt, eröffnen sich auch für Berufstätige, die sich über die ZFH via Fernstudium weiterqualifizieren möchten, ganz neue Perspektiven. Eine weitaus größere Interessentengruppe hat damit jetzt Zugang zur wissenschaftlichen Weiterbildung. Wir hatten oft Bewerberinnen und Bewerber, denen die formalen Voraussetzungen fehlten. Sie haben beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeiten seit vielen Jahren in verantwortungsvollen Positionen. Irgendwann erreichen sie einen Punkt ihrer Karriere, an dem sie ohne akademischen Abschluss nicht weiterkommen. Bisher konnten wir ihnen nur eine Weiterbildung mit Zertifikatsabschluss anbieten – jetzt können sie nach bestandener Eignungsprüfung z.B. ein MBA-Studium absolvieren“, erläutert Annette Honsel, Studienberaterin bei der ZFH. Der Vorteil eines Fernstudiums im ZFH-Verbund liegt darin, dass die Interessierten berufsbegleitend studieren und weiterhin ihr Gehalt beziehen.
Die Öffnung der Hochschulen für neue Studieninteressierte hat verschiedene Hintergründe: Zum einen wird damit den Forderungen nach mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem und einer größeren Bildungsgerechtigkeit Rechnung getragen. Des Weiteren soll es für junge Menschen weiterhin attraktiv bleiben eine Lehre in einem Ausbildungsberuf zu durchlaufen – hier wird wertvolles Wissen vermittelt, das nicht verloren gehen soll. Doch mit der Aussicht auch nach der Lehre jederzeit noch ins Studium einsteigen zu können – und zwar ohne erst das Abitur, etwa an einer Abendschule nachholen zu müssen – bleiben Ausbildungsberufe interessant. Viele Berufserfahrene haben eine Hochschulzugangsberechtigung, ohne es zu wissen.
„Wir wollen eine attraktive duale Ausbildung und wir wollen die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte, also die duale Ausbildung und die akademische Ausbildung auf Augenhöhe. Es ist entscheidend, dass es in Bildungsbiografien keine Einbahnstraßen gibt. Das heißt: wir wollen nicht, dass die Entscheidung für oder gegen ein Studium schon zum Ende der Schullaufbahn getroffen werden muss“, so das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium. „Wir wollen auch nicht, dass diese Entscheidung dann für das Leben bindet, sondern wir wollen Durchlässigkeit und echte Aufstiegschancen. Mit diesem Ansatz machen wir auch duale Ausbildung für viele attraktiver. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des steigenden Fachkräftebedarfs ist das ein wichtiger Schritt, um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu sichern, denn wir eröffnen den Menschen attraktive Perspektiven und das weit sichtbar über die Landesgrenzen hinaus“, so die Landesregierung.
Wer sich über die vielen Möglichkeiten eines berufsbegleitenden Fernstudiums informieren möchte, kann sich unter www.zfh.de informieren oder ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Zum kommenden Wintersemester 2017/18 können sich Interessierte noch bis zum 15. Juli bei der ZFH bewerben.
Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium in Rheinland-Pfalz unter: https://www.studium-ohne-abitur-rlp.de/