Für eine erfolgreiche Abwicklung von IT-Projekten ist es besonders wichtig, dass die Beteiligten die gleiche "Sprache" sprechen. Requirements Engineering ist ein Bereich der Informatik, der sich im Fernstudium IT-Analyst mit dieser Thematik befasst. Der neue Studiengang vermittelt umfangreiche Kompetenzen zur Analyse während aller Phasen eines Softwareprojekts. Die Absolventen sind in der Lage in Zusammenarbeit mit Fachleuten eigenverantwortlich Kundenanforderungen aufzunehmen und zu dokumentieren. Sie können an Spezifikationen und Lösungskonzepten insbesondere auch für Benutzerschnittstellen mitarbeiten und aus ihrer Erfahrung prototypisch umsetzen. Während des Projektes setzen sie Maßnahmen des Qualitätsmanagements um und unterstützen die Projektleitung bei der Durchführung der Maßnahmen. IT-Analysten werden bei IT-Projekten an der Schnittstelle zum Kunden eingesetzt. Hier stellen sie sich auf dynamisch verändernde Anforderungen ein und begleiten Softwareprojekte bezüglich technologischer Entwicklungen und Problemstellungen.
Der berufsbegleitende Fernstudiengang IT-Analyst richtet sich an Interessierte, die bereits erste Erfahrung in der Softwareentwicklung gesammelt haben und sich in diesem Feld fortbilden oder spezialisieren möchten. Dies können im speziellen Fachinformatiker sein, aber auch vergleichbare Tätigkeitsfelder mit Informatikinhalten wie Systemadministratoren, Berufstätige im Elektrobereich, "hinein gewachsene EDV'ler" und ähnliche. Ebenso richtet sich der Studiengang an Berufspraktiker, die bereits einige Zeit in einem Team Software entwickelt haben und in der Perspektive eine übergreifende Funktion wahrnehmen möchten.
Zugangsvoraussetzungen sind neben einer Hochschulzugangsvoraussetzung eine Ausbildung zum Fachinformatiker. Vergleichbare Ausbildungen oder Tätigkeiten im Informatik-Umfeld werden anerkannt, wenn i.d.R. bei mindestens zwei Informatikprojekten an der Softwareentwicklung mitgewirkt wurde. Darüber hinaus müssen die Bewerber zu Beginn des Studiums eine berufliche Tätigkeit mit Informatikinhalten im Umfang von mindestens einer halben Stelle nachweisen.
Weitere Informationen unter www.zfh.de, www.fh-kl.de