Seit Januar 2023 ist die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber:innen verpflichtend. Die eAU wird den Mitarbeitenden bei einer Arbeitsunfähigkeit von ihrem behandelnden, am eAU-Verfahren teilnehmenden Arzt ausgestellt. Die eAU ersetzt die bisherige Papierbescheinigung und wird durch den Arzt digital an die zuständige Krankenkasse bzw. den GKV-Server übermittelt. Anschließend melden sich erkrankte Mitarbeitende bei ihrem Arbeitgeber-Unternehmen krank, damit dieses eine eAU-Anfrage an den GKV-Server senden kann.
„Mit unserer neuen Lösung ZMI – eAU sind unsere Anwenderinnen und Anwender in den Personalabteilungen in der Lage, direkt aus der digitalen Zeiterfassung heraus eine Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeitenden digital bei der GKV abzufragen. Da die Personalstammdaten der Mitarbeitenden in der Zeiterfassung ohnehin bereits vorhanden sind, entfällt eine aufwendige Doppelerfassung“, erläutert Steffen Berger, Geschäftsführender Gesellschafter der ZMI GmbH.
Insbesondere wenn die Lohnabrechnung an eine externe Stelle, wie beispielsweise eine Steuerkanzlei ausgelagert ist, ist der Krankmeldeprozess mit angeschlossener eAU-Abfrage so deutlich schlanker und ohne Medienbrüche möglich. Anschließend können die Fehltage im Abrechnungszeitraum zusammen mit weiteren Bruttolohndaten aus der digitalen Zeiterfassung über eine digitale Schnittstelle an die Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung (wie beispielsweise DATEV) weitergegeben werden.