Sowohl die DGTelemed als auch der bvitg sehen untereinander zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit. So sei es ein erklärtes Ziel beider Organisationen, telemedizinischen Anwendungen den Weg in die Regelversorgung zu erleichtern. Dies sei auf der politischen Ebene jedoch bislang nur in Ansätzen erfolgt.
„Im E-Health-Gesetz wurden mit der Förderung des Telekonsils sowie der Online-Videosprechstunde in sehr begrenztem Maße zwei telemedizinische Anwendungsfälle aufgenommen. Telemedizin ist eine essentielle Begleiterin der Digitalisierung und kann – insbesondere in der Patientenbehandlung – einen wichtigen Beitrag für die Versorgung leisten. Damit Telemedizin zum festen Bestandteil in der Versorgungskette wird, bedarf es der Schaffung von technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zuverlässige Finanzierungs- und Geschäftsmodelle“, erklärt Sebastian Zilch.
Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed und Leiter der TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, stimmt dem zu und ergänzt: „Es ist an der Zeit, telemedizinischen Projekten den Weg in die Regelversorgung zu ebnen, damit Patientinnen und Patienten letztlich von einem umfassenden, digitalen Gesundheitssystem profitieren können. Die Vernetzung aller Beteiligten spielt dabei eine entscheidende Rolle für das Gelingen einer zukunftsfähigen medizinischen und pflegerischen Versorgung. In diesem Rahmen kommt den Herstellern von Gesundheits-IT eine große Bedeutung zu. Daher freuen wir uns auf weitere Gespräche mit dem bvitg.“
Als bundesweit anerkannte Networking-Plattform fördert der „Nationale Fachkongress Telemedizin“ den Dialog zwischen allen Akteuren und Institutionen des Gesundheitswesens. Den Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung bildet zum einen die Frage, inwieweit der Innovationsfonds eine echte Chance für die Modernisierung des Gesundheitswesens bieten kann. Zum anderen beschäftigt sich der Kongress mit der Diskussion, wie eine angemessene Evaluationsmethodik zur Nutzenbewertung telemedizinischer Verfahren aussehen kann. Interessant sind diese beiden Fragestellungen insbesondere für die aktuellen und künftigen Telematik- und Telemedizin-Projekte des Innovationsfonds, die nach Projektende eine Überführung in die Regelversorgung anstreben. Der zweite Kongresstag beschäftigt sich unter anderem mit der klinischen Realisierung der Telemedizin als Aufgabe der medizinischen Fachgesellschaften.
Das ausführliche Kongressprogramm, Informationen zu Tagungsgebühren sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: www.ztg-nrw.de/veranstaltungen/nft2017/.
Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
Intelligente IT-Lösungen tragen heute und in Zukunft wesentlich dazu bei, das Gesundheitswesen effizienter zu gestalten und die Qualität der medizinischen Versorgung zu steigern. Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. vertritt in Deutschland die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen, deren Produkte je nach Segment in bis zu 90 Prozent des ambulanten und stationären Sektors inklusive Reha-, Pflege- und Sozialeinrichtungen eingesetzt werden. Über 70 Prozent der Unternehmen sind dabei international tätig.
www.bvitg.de
Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed)
Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. versteht sich als integrative, fachlich kompetente und unabhängige Gesellschaft zur Förderung der Telemedizin in Wissenschaft und Forschung, Gesundheitsversorgung und -politik. Das zentrale Anliegen der DGTelemed ist die Vernetzung der Akteure und verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen zur Unterstützung und Gestaltung innovativer Lösungen. Durch fachliche Beiträge, Empfehlungen und praktische Lösungsvorschläge fördert die Gesellschaft ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem.Die DGTelemed ist Initiatorin und Koordinatorin des Netzwerks „Innovationsfondsprojekte“, das eine Übernahme erfolgreich evaluierter Telemedizinprojekte in die GKV-Regelversorgung unterstützen soll.