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ZVO begrüßt RAC- und SEAC-Empfehlung zur Upstream-Zulassung von Chromtrioxid für zwölf Jahre

(PresseBox) (Hilden, )
Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) beobachtet mit Sorge das zähe, anscheinend endlose Ringen der europäischen Gremien und Institutionen um die „großen“ Upstream-Zulassungsanträge zur Verwendung von Chromtrioxid unter REACH. Einen Lichtblick bietet die jüngste Empfehlung der Ausschüsse für Risikobewertung RAC und für sozioökonomische Analyse SEAC.

Bei zahlreichen Unternehmen entlang der Lieferkette, den sogenannten Downstream-Usern, herrscht durch die europäische Chemikalienverordnung REACH und die Zulassungspraxis bei Chromtrioxid Unsicherheit hinsichtlich ihrer Zukunft. Nach wie vor scheinen die europäischen Einrichtungen Schwierigkeiten damit zu haben, das Risiko auch bei einer Vielzahl von Unternehmen mit sehr ähnlichen Fertigungen einzuschätzen. Bei der teilweise kontrovers geführten Diskussion wurde fast übersehen, dass die Ausschüsse RAC und SEAC der Europäischen Chemikalienagentur ECHA bereits im September einen begrüßenswerten Schritt in die richtige Richtung gemacht haben[1]:

Mit dem Antrag 0093-01 der HAPOC GmbH & Co KG wurde ein Upstream-Antrag positiv beschieden und ein Überwachungszeitraum (Review Period) von zwölf Jahren empfohlen.

Naturgemäß ist bei einem Upstream-Antrag die Zahl der möglichen Downstream-User unbekannt und veränderlich. Denn jedes Unternehmen, dass die Substanz beim Zulassungsinhaber bezieht und die Randbedingungen der Autorisierung einhält, kann sich auf diese Zulassung berufen.

Unnötig ist aus Sicht des ZVO jedoch weiterhin, die Zulassung auf Branchen zu beschränken – denn das Risiko ist unabhängig vom verchromten Bauteil. Hier eine Unterscheidung seitens des Antragstellers zu erwarten, ist nicht sinnvoll zu begründen. Das Ergebnis ist lediglich eine Beschränkung der Unternehmensentwicklung für Servicedienstleister wie Galvaniken.

Der ZVO begrüßt ausdrücklich die Befürwortung von Upstream-Anträgen und ermutigt die EU-Kommission, auch andere derartige Anträge rational und nicht politisch zu beurteilen. Ein positiver und vor allem schneller Bescheid ist unabdingbar, um die Zukunft der Unternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

[1] https://echa.europa.eu/documents/10162/f5bc5117-2581-acb3-5100-74dedd9e36e7

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Zentralverband Oberflächentechnik e.V.

Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) nahm seine Arbeit am 1. Januar 2000 auf. Mit steigenden Anforderungen an die Branche wurde die Interessenvertretung weiter konzentriert und der ZVO zum Wirtschaftsverband mit reinen Firmenmitgliedschaften umstrukturiert. Aktuell haben sich 238 Unternehmen dem ZVO angeschlossen, der ein starkes Wachstum verzeichnet. Insgesamt repräsentiert der ZVO über seine körperschaftlichen Mitglieder BIV, DGO, FGK und FiT über 600 Mitgliedsunternehmen.

Über die Galvano- und Oberflächentechnik:

Die Galvano- und Oberflächentechnik ist eine mittelständisch geprägte Industriebranche, die europaweit rund 440.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon 50.000 in Deutschland. Allein in Deutschland erwirtschaftet die Branche einen Umsatz von ca. 7,5 Mrd. EUR. Die Struktur der Galvanobetriebe wird dabei von KMU dominiert, nur ein geringer Anteil der Betriebe erreicht Größen von mehr als 100 Mitarbeitern. Die Oberflächenbranche ist eine Schlüsselindustrie, deren Dienstleistung Voraussetzung für die Funktionalität von Bauteilen, Geräten und Maschinen nahezu jeder anderen Branche ist. Die Galvanotechnik verhindert dabei jährlich Korrosionsschäden von ca. 150 Mrd. EUR. Galvanotechnik ermöglicht eine zuverlässige Funktionalität einer Vielzahl unterschiedlichster Bauteile: Kein Auto verlässt mehr das Band, bei dem nicht wesentliche Teile oberflächenveredelt sind. Die moderne Medizintechnik ist ohne neuere Verfahren der Oberflächentechnik nicht denkbar, aber auch Bauwirtschaft und Sanitärindustrie, die Elektrotechnik und die Elektronikindustrie sowie die Flugzeugindustrie kommen ohne Oberflächenveredelung nicht aus.

Mehr Informationen: www.zvo.org

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