Was bedeutet die Sanktionsprüfung für Unternehmen?
Die Welt und die globalen wirtschaftlichen Beziehungen haben sich seit dem 11. September 2001 leider nachhaltig verändert. Mit Folgen für jedes Unternehmen in Deutschland: Denn um die Finanzierung von Terroraktivitäten zu verhindern, haben die EU und die USA, aufgrund von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zahlreiche Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung erlassen.
Resultat sind die sogenannten Sanktionslisten, die alle Personen, Vereinigungen oder Unternehmen aufführen, gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen von Staaten oder Staatengemeinschaften erlassen wurden. Die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen an Personen, Organisationen oder Unternehmen, die von Sanktionen betroffen sind, ist verboten.
Was sind Sanktionslisten?
Sanktionslisten sind öffentlich zugängliche Listen, die alle Personen, Vereinigungen oder Unternehmen aufführen, gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen von Staaten oder Staatengemeinschaften erlassen wurden. Sie resultieren aus den EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG) Nr. 881/2002 und 2580/2001 und sind heute fester Bestandteil von Compliance und Exportkontrollen.
Die Verordnungen sehen vor, dass alle Unternehmen und Branchen eine nachvollziehbare Prüfung sämtlicher Geschäftsadressen gegen die Sanktionslisten und der darin veröffentlichten Personen, Organisationen und Unternehmen durchführen müssen. Steht ein Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung mit einer betroffenen Person, so darf dieser Kontakt keine wirtschaftliche Ressource sowie auch keine finanzielle Zuwendung erhalten. Wer sich nicht daran hält, dem können durchaus empfindliche Strafen drohen. Das Unternehmen steht in der Haftung, die davon betroffenen Personen sind fast immer die Geschäftsführer, aber unter Umständen auch der Exportverantwortliche.
Manuelle Prüfung der Sanktionslisten
Natürlich besteht die Möglichkeit, die relevanten Sanktionslisten manuell und kostenlos zu überprüfen. Für die europäischen Verordnungen steht hierzu beispielsweise das Justizportal des Bundes und der Länder online zur Verfügung. Die manuelle Überprüfung stellt sich allerdings in vielen Fällen als zeitintensiv und fehleranfällig heraus, da diese mit hohen Aufwänden verbunden ist.
Warum sollte mithilfe von Software getestet werden?
- Alle geschäftlichen Beziehungen müssen aufgrund regelmäßiger Sanktionslistenanpassungen permanent überprüft werden.
- Jede Kontaktüberprüfung muss in mehreren Portalen händisch durchgeführt werden.
- Es besteht ein erhöhter Koordinations- als auch Dokumentationsbedarf der Sanktionslistenprüfung, da die Kontrolle der Geschäftskontakte oftmals nicht nur in der Geschäftsführung, sondern auch in einzelnen Abteilungen durchgeführt wird.
Aktualität der Listen
Regelmäßige automatische Datenupdates garantieren die Überprüfungen der Geschäftskontakte auf Basis der aktuell geltenden Sanktionslisten. Dabei stehen neben den EU-Sanktionslisten auf Wunsch auch weitere nationale sowie internationale Sanktionslisten (über 150 Listen) zur Verfügung.
Anpassungen an rechtliche Änderungen
Rechtzeitige Softwareupdates bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen werden von uns bereitgestellt. Bei sich ändernden Prüfrichtlinien stellen wir somit sicher, dass die aktuellen Bestimmungen erfüllt werden.
Rechtssichere Protokollierung
Die übersichtliche und beweissichere Protokollierung der Kontrolle dient als Nachweis der Rechtskonformität bei anfallenden Prüfungen. Zum Beispiel reduziert eine automatisierte Protokollierung dabei den Prüfaufwand deutlich, wodurch sich die Mitarbeiter nun auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.
Automatisierte und Ad-hoc-Kontrolle
Um möglichst vielen Testfällen gerecht zu werden, ist sowohl eine regelmäßige automatisierte Überprüfung als auch eine Ad-hoc- Kontrolle möglich. Im diesem Fall kann entschieden werden, welche Daten wie oft abgeglichen werden sollen. Auch bei der Ad-hoc-Kontrolle ist die Angabe der zu überprüfenden Daten im Voraus möglich, wobei diese Überprüfung entweder manuell oder anhand von zuvor definierten Triggern, wie einer Angebotserstellung, angestoßen werden kann.
Übersichtlichkeit
Aktuelle und vergangene Prüfergebnisse werden an einer zentralen Stelle gespeichert (Adressen bleiben auf dem Kundensystem) und können somit unabhängig vom Ergebnis angezeigt werden. Dabei wird bei einem positiven Befund, z. B. neben dem Zeitpunkt der Überprüfung, auch angegeben, in welcher Liste der betreffende Geschäftskontakt mit welchen Daten geführt ist.
Unsere Integrationen in andere ERP-Systeme
Infor LN Integration
Zur nahtlosen Einbindung der Prüflogik in Ihr Unternehmen bietet sich die Integration unserer Lösung in Infor LN an. Vollautomatische Prozesse wie das Einfügen von Sperrvermerken bei einem positiven Befund oder der Überprüfung nach Auslösen eines Triggers sind möglich. Eine schnelle Reaktionszeit ist garantiert. Sie entscheiden über die Integrationstiefe, z. B. bei der Anlage von Business Partnern, Drucken einer Auftragsbestätigung oder beim Versenden Ihrer Ware uvm. und behalten nachhaltig den Überblick.
Neutrale ERP-Konnektoren
Zu einer Vielzahl an ERP-Systemen stehen fertige Konnektoren/Schnittstellen zur Verfügung wie z. B.: Infor Com, SAP, Microsoft Business Central, Oxaion, IFS, Asseco uvm. Diese werden stetig erweitert.
Betrieb in der Cloud oder lieber on Premise?
Cloud- oder Inhouse-Lösung
Je nach Wunsch kann unsere Lösung in der Cloud oder Inhouse implementiert werden. So haben Sie die Wahl zwischen einer flexiblen und bequemen Online-Lösung oder einer Implementierung auf der unternehmenseigenen Infrastruktur.
Flexibles Preismodell
Egal, ob als Mietmodell in der Cloud oder Inhouse-Lösung zum Festpreis: Sie haben jederzeit die maximale Transparenz über die Kosten. Basis dafür ist die Anzahl der zu prüfenden Kontakte (Staffelungen).
Sie haben Interesse an unserer Sanktionslistenprüfung? Dann sprechen Sie uns direkt per E-Mail oder per Telefon unter der +49 681 929-2348 an.