Yoga-Kursleiterin ist als Lehrerin rentenversicherungspflichtig
Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 2. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.