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Einheitliche Vorlage für eine Rückrufanzeige nach Produktsicherheitsverordnung

In der EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 werden erstmals Vorgaben an Inhalt und Gestaltung von Rückrufanzeigen festgelegt. Nun hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 erlassen, die eine Vorlage für eine einheitliche Rückrufanzeige festlegt. Gerhard Wiebe hat Eckdaten zu diesen Bestimmungen in einem Fachbeitrag zusammengefasst.

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CE-Konformität der Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung (BattVO) zielt darauf ab, den gesamten Lebenszyklus von Batterien zu regeln und legt nun Anforderungen für alle Phasen der Wertschöpfungskette fest, um Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Sicherheit zu verbessern. Hierunter fallen auch neue Anforderungen bezüglich der Konformität von Batterien, insbesondere durch die Einführung von Konformitätsbewertungsverfahren, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

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Sind harmonisierte Normen im EU-Amtsblatt bald kostenlos?

In diesem Fachbeitrag berichten wir über das Urteil des EuGH in der Causa "Malamud". Als Teil des Unionsrechts sollen harmonisierte Normen nach Ansicht der Kläger sowie der Generalanwältin durch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt frei und kostenlos zugänglich sein. An 5.3.2024 hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil in diesem Fall gesprochen. Was das Urteil beinhaltet und welche möglichen Konsequenzen sich daraus ergeben können lesen Sie in unserem Beitrag.

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Neue Maschinenverordnung: Status harmonisierter Normen

Bis zur Veröffentlichung der Maschinenverordnung soll es harmonisierte Normen geben. Nach der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie handelt es sich um mehr als 800 solcher Standards. Das bedeutet, dass bis zum Stichtag diese Normen zumindest so überarbeitet werden müssen, dass sie den neuen Anforderungen der Verordnung entsprechen. In unserem Fachbeitrag haben wir den aktuellen Stand der Überarbeitung für Sie zusammengefasst.

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Jahresbericht der Bundesnetzagentur zur Marktüberwachung 2023

Am 1.2. veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Statistik zur Marktüberwachung für das Jahr 2023. Darin enthalten sind unter anderem Angaben über das Volumen sanktionierter Produkte und Geräte, denen aufgrund von Unzulässigkeit und Risikobehaftung die auf dem europäischen Markt verwehrt wurde. In diesem Artikel finden Sie Hintergrundinformationen zu dieser Veröffentlichung sowie Erläuterungen speziell für Hersteller von Maschinen, die solche elektrischen Geräte in ihre Produkte integrieren.

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Änderung der Outdoor-Richtlinie

Die Richtlinie 2000/14/EG steht vor einer Überarbeitung. Am 16.11.2023 hat die Kommission ihren Vorschlag für eine Delegierte Verordnung zur Änderung der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG vorgelegt. In diesem Artikel erläutern wir das Zusammenspiel der Richtlinie mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der Maschinenverordnung 2023/1230. Anschließend werden die Änderungen im Detail betrachtet.

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Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

Security-Konkretisierung im Arbeitsschutz! Das Regelwerk TRBS 1115 Teil 1 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert Cyber-Security im Arbeitsschutz. Als Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert sie die Anforderungen der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In einer Kurzübersicht gehen wir insbesondere der Frage auf den Grund, welche Auswirkung die TRBS auf Hersteller hat.

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Neue EN ISO 13849-1 - Unterstützung durch Safexpert

Die EN ISO 13849-1:2023 ist die neue Ausgabe der Norm für sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen. Damit Ihnen der Umstieg auf die neuen Anforderungen der Norm leichter fällt, haben wir in einem Beitrag einige Tipps zusammengestellt. Darunter befinden sich z.B. eine kostenlose Zuordnungstabelle der Normenabschnitte, verfügbare Zusatzprodukte zur Norm sowie die neue Funktionalität aus Anhang A (Hilfestellung zur Ermittlung des Parameters P) in Safexpert.

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Produktsicherheitsrichtlinie vor der Ablösung

Am 25.04.2023 hat der Rat die Reform des allgemeinen Produktsicherheitsrechts gebilligt. Damit ist der Weg frei für die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht und voraussichtlich ab Ende 2024 unmittelbar gelten wird. Dr. Gerhard Wiebe hat die wesentlichen Neuerungen, die auf die Wirtschaftsakteure zukommen, in diesem Fachbeitrag zusammengefasst.

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Neu in Safexpert: Plug-in für das TIA Selection Tool von Siemens

Mit dem Service Pack 1 für Safexpert 9.0 kommt eine Schnittstelle zum TIA Selection Tool (TIA ST) von Siemens. Diese Schnittstelle wurde in einer Kooperation zwischen Siemens und IBF entwickelt. Mit der Funktion „Safety Evaluation“ im TIA Selection Tool kann der erreichte Performance-Level (PL) nach ISO 13849-1 oder der erreichte Safety-Integrity-Level (SIL) nach IEC 62061 für eine Sicherheitsfunktion berechnet werden. Hier erfahren Sie mehr über die Funktion des TIA ST Plug-in.

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Überarbeitung der Richtlinie 85/374/EWG über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Am 28.09.2022 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag zu einer neuen Produkthaftungsrichtlinie, welche den bestehenden Rechtsakt aus dem Jahr 1985 ersetzen soll. Diese Vorschriften sollen an die Anforderungen einer digitale Welt angepasst werden und somit einen hohen Verbraucherschutz und Rechtssicherheit für alle Unternehmen gewährleisten. Rechtsanwalt Dr. Carsten Schucht hat diesen ersten Entwurf analysiert und die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.

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Entwurf einer EU-Cybersicherheitsverordnung

Am 15.09.2022 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag einer Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, den „Cyber Resilience Act“. Dieser Rechtsakt adressiert Hersteller, Einführer und Händler von digitalen Produkten und wird einen Grundpfeiler im Bereich des digitalen Produktrechts sowie der Product Compliance bilden. Rechtsanwalt Dr. Gerhard Wiebe hat diesen Entwurf analysiert und die wichtigsten Regelungen vorgestellt.

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Produkthaftung des sog. Quasi-Herstellers

Das Urteil des EuGHs vom 7. Juli 2022 (C-264/21) sollten sich Inhaber von Handelsmarken und von Marken, die innerhalb eines Konzerns gemeinsam genutzt werden, genau ansehen. Denn darin beschäftigte sich der EuGH mit der Produkthaftung des sogenannten Quasi-Herstellers. Also desjenigen, der ein Produkt zwar nicht tatsächlich herstellt, aber trotzdem auch als Hersteller haftet, weil er sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen Erkennungszeichens als Hersteller ausgibt

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