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Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit: Der entscheidende Unterschied

Was Versicherte über den Übergang von vorübergehender Krankschreibung zu dauerhafter Berufsunfähigkeit wissen müssen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Wenn die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, stehen Arbeitnehmer und Selbstständige oft vor einer schwierigen Entscheidung: Reicht die Krankschreibung oder ist eine dauerhafte Berufsunfähigkeit eingetreten? Die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit kann entscheidend sein – nicht nur für den beruflichen Werdegang, sondern auch für den finanziellen Schutz. Dieser Bericht beleuchtet die Unterschiede und zeigt, was Versicherte beachten müssen.

In Deutschland sichern sich viele Arbeitnehmer und Selbstständige gegen die finanziellen Risiken von Krankheit und Unfällen ab. Zwei zentrale Begriffe in diesem Kontext sind „Arbeitsunfähigkeit“ (AU) und „Berufsunfähigkeit“ (BU), doch die Unterschiede zwischen diesen beiden Konzepten sind vielen nicht hinreichend bekannt. Diese Unklarheit kann im Ernstfall gravierende Folgen haben, da die Absicherung und der Leistungsanspruch stark davon abhängen, welche Art der Einschränkung vorliegt.


Arbeitsunfähigkeit: Eine zeitlich begrenzte Absicherung

Eine Arbeitsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt vorübergehend nicht in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Typische Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit sind akute Erkrankungen wie Grippe, Knochenbrüche oder psychische Belastungen, die in vielen Fällen zwar schwerwiegend, aber zeitlich begrenzt sind. Sobald die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bescheinigt wird, haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zunächst Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt Krankengeld, welches in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens ausmacht. Dieser Anspruch besteht maximal 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums für dieselbe Krankheit.

Für privatversicherte Arbeitnehmer sieht das System anders aus. Da es in der privaten Krankenversicherung kein gesetzliches Krankengeld gibt, müssen sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, um im Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanzielle Leistungen zu erhalten. Die Höhe und Dauer dieser Zahlungen hängen von den im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen ab. Es ist ratsam, vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sicherzustellen, dass eine entsprechende Krankentagegeldabsicherung vorhanden ist, da der Verdienstausfall sonst nicht gedeckt wird.


Berufsunfähigkeit: Dauerhafte Auswirkungen auf das Arbeitsleben

Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeit meist ein dauerhafter Zustand. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent dauerhaft auszuführen. Dieser Zustand muss ebenfalls ärztlich bescheinigt werden. Ein häufiger Irrglaube ist, dass eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit automatisch zu einer Berufsunfähigkeit führt, doch das ist nicht der Fall. Um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer spezifische vertragliche Kriterien erfüllen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung eine monatliche Rente. Diese Absicherung ist besonders wichtig, da das Krankengeld oder das Krankentagegeld nur eine vorübergehende Lösung darstellt. Während sich viele Menschen bei Arbeitsunfähigkeit auf eine baldige Genesung verlassen können, bedeutet Berufsunfähigkeit, dass eine Rückkehr in den erlernten Beruf unwahrscheinlich ist.

Wichtig zu beachten ist, dass einige Versicherungsverträge sogenannte Verweisungsklauseln enthalten. Diese Klauseln ermöglichen es dem Versicherer, den Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen, die er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben könnte. Dies gilt insbesondere bei der sogenannten „abstrakten Verweisung“, bei der der Versicherte unter Umständen auf einen Beruf verwiesen wird, der zwar theoretisch seinem Qualifikationsniveau entspricht, jedoch praktisch nicht seiner bisherigen Tätigkeit. Versicherungsnehmer sollten daher vor Vertragsabschluss sorgfältig prüfen, ob eine solche Klausel im Vertrag enthalten ist, da sie im Ernstfall erheblichen Einfluss auf den Anspruch auf Leistungen haben kann.


Die Kombination von AU und BU – Was passiert im Ernstfall?

Die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit kann komplex werden, wenn Versicherte mehrere Versicherungen abgeschlossen haben. Ein Beispiel ist die Kombination aus einer Krankentagegeld- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung. In vielen Verträgen ist geregelt, dass der Anspruch auf Krankentagegeld endet, sobald die Berufsunfähigkeitsrente greift. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in der Regel nicht doppelt absichert ist und im Falle einer Berufsunfähigkeit keine weiteren Zahlungen aus der Krankentagegeldversicherung erhält. Anders verhält es sich bei gesetzlich Krankenversicherten: Hier kann der gleichzeitige Bezug von Krankengeld und Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich sein.

Besonders bei Selbstständigen und Freiberuflern wie Apothekern, die sowohl für ihren eigenen Lebensunterhalt als auch für den Betrieb verantwortlich sind, ist eine passgenaue Absicherung essenziell. Der krankheitsbedingte Ausfall des Inhabers kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Apotheker sollten daher sowohl auf eine umfassende Krankentagegeldabsicherung als auch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung achten, um im Ernstfall vor einem Totalverlust geschützt zu sein. Ein regelmäßiges Überprüfen und Anpassen der Verträge ist hierbei unerlässlich.

Kommentar:

Die Thematik rund um Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit wird oft unterschätzt – dabei birgt sie eine Fülle von Risiken, die nicht nur Arbeitnehmer, sondern insbesondere Selbstständige erheblich betreffen. In einer Welt, in der immer mehr Menschen auf ihre Arbeitskraft als wichtigsten wirtschaftlichen Faktor angewiesen sind, ist die genaue Kenntnis und Unterscheidung dieser beiden Begriffe von höchster Relevanz. Gerade der Irrglaube, dass eine Arbeitsunfähigkeit zwangsläufig in eine Berufsunfähigkeit mündet, führt häufig zu Lücken in der Absicherung, die im Ernstfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.

Während viele Arbeitnehmer zumindest durch die gesetzliche Krankenversicherung eine Grundabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit genießen, sind Selbstständige – darunter auch Apotheker – besonders gefährdet. Der Wegfall des Einkommens durch Krankheit, kombiniert mit laufenden betrieblichen Kosten, kann ein Unternehmen schnell in die Krise stürzen. In solchen Fällen reicht eine Krankentagegeldversicherung oft nicht aus, und die Berufsunfähigkeitsversicherung wird zu einer der wichtigsten finanziellen Absicherungen.

Hier zeigt sich auch die Problematik der Verweisungsklauseln. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass sie im Fall einer Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können, was vor allem für Fachkräfte und hochqualifizierte Berufstätige problematisch ist. Diese Klauseln können dazu führen, dass die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert wird, wenn der Versicherer nachweist, dass der Betroffene in einem anderen Berufsfeld noch arbeitsfähig ist. Apotheker beispielsweise könnten im schlimmsten Fall auf eine Position in einer niedrigeren Qualifikationsstufe verwiesen werden, die weder ihrem bisherigen Einkommen noch ihrer Verantwortung entspricht.

Insgesamt zeigt sich, dass eine lückenhafte oder falsch verstandene Absicherung gravierende Folgen für den Betroffenen haben kann. Wer auf eine umfassende Absicherung Wert legt, sollte nicht nur die Höhe der zu erwartenden Zahlungen berücksichtigen, sondern auch die Bedingungen, unter denen diese greifen. Besonders die abstrakte Verweisung ist ein Punkt, der von Versicherten häufig übersehen wird, aber im Ernstfall entscheidend sein kann. Eine detaillierte Beratung durch Fachleute ist hier unerlässlich, um im Krankheitsfall tatsächlich optimal abgesichert zu sein.

Für Apotheker und andere Selbstständige ist es ratsam, sich frühzeitig mit ihrer individuellen Absicherung auseinanderzusetzen. Es gilt, nicht nur den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, sondern auch den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten. Denn während Arbeitnehmer im Krankheitsfall auf die Unterstützung der Krankenkassen und des Arbeitgebers zählen können, müssen Selbstständige den Schutz ihrer wirtschaftlichen Existenz proaktiv gestalten. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher nicht als lästige Pflicht, sondern als essenzielle Maßnahme zur Existenzsicherung betrachtet werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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