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Haftpflicht für Haustierhalter

Warum Tierhalter eine spezielle Versicherung brauchen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Haltung eines Haustiers bringt nicht nur Freude und Gesellschaft, sondern auch Verantwortung mit sich. Besonders wichtig ist dabei die Haftung für Schäden, die das Tier verursachen könnte. In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen zur Tierhalterhaftung eindeutig: Wer ein Tier hält, ist grundsätzlich für alle Schäden verantwortlich, die das Tier anrichtet. Dies betrifft sowohl Sachschäden als auch Personenschäden.

Die Tierhalterhaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 833 geregelt. Dort heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Tierhalter ein Verschulden trifft oder nicht. Damit handelt es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung, die allein auf der Tierhaltung basiert.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wird der Schaden durch ein Nutztier, das zur Erwerbstätigkeit dient, verursacht, muss der Halter nur haften, wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Für die meisten Haustiere, insbesondere Hunde und Pferde, gilt jedoch die uneingeschränkte Haftung des Halters.

Ein zentraler Punkt der Absicherung gegen mögliche Schadensforderungen ist die Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung schließt in der Regel Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen ein. Anders sieht es bei größeren Tieren aus. Für Hunde und Pferde ist eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich, die auf die spezifischen Risiken dieser Tiere zugeschnitten ist. Diese Versicherungen übernehmen die Kosten für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, und schützen den Halter vor finanziellen Belastungen.

Stiftung Warentest hat verschiedene Tierhalterhaftpflichtversicherungen unter die Lupe genommen und rät dringend dazu, eine solche Versicherung abzuschließen. Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung liegen je nach Deckungssumme und Zusatzleistungen zwischen 50 und 150 Euro jährlich. Für Pferdehalter sind die Beiträge in der Regel etwas höher.

Besonders wichtig ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter, da in einigen Bundesländern, wie Berlin, Hamburg und Niedersachsen, bereits eine gesetzliche Pflicht für eine solche Versicherung besteht. Die Nichtbeachtung kann zu hohen Bußgeldern führen. Zudem verlangen viele Vermieter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, bevor sie die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung genehmigen.

Die Wahl der richtigen Versicherung sollte gut überlegt sein. Stiftung Warentest empfiehlt, auf die Deckungssumme zu achten, die mindestens fünf Millionen Euro betragen sollte, um auch bei schweren Personenschäden ausreichend abgesichert zu sein. Zusätzlich können Leistungserweiterungen wie der Schutz bei ungewolltem Deckakt oder Mietsachschäden sinnvoll sein.

Insgesamt zeigt sich, dass die Absicherung durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur rechtliche Erfordernisse erfüllt, sondern auch den Halter vor finanziellen Risiken schützt. Tierhalter sollten daher sorgfältig prüfen, welchen Versicherungsschutz sie benötigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um gut abgesichert zu sein.

Kommentar:

Die gesetzlichen Regelungen zur Tierhalterhaftung in Deutschland sind klar und eindeutig: Wer ein Haustier besitzt, trägt die volle Verantwortung für alle Schäden, die das Tier verursacht. Dies mag auf den ersten Blick streng erscheinen, ist jedoch notwendig, um die Sicherheit und das Zusammenleben von Mensch und Tier zu gewährleisten. Die Investition in eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher nicht nur eine rechtliche Absicherung, sondern auch eine sinnvolle Maßnahme, um finanzielle Risiken zu minimieren. Tierhalter sollten diese Verantwortung ernst nehmen und entsprechend vorsorgen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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