Das im Herbst 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bringt eine Reihe neuer Pflichten und Anforderungen für Unternehmen mit sich: Ab bestimmten Verbrauchsmengen müssen Energiemanagementsysteme eingeführt, Maßnahmenpläne zur Energieeinsparung erarbeitet und Abwärmepotenziale dokumentiert werden.
Die bisher schon bestehende Energieauditpflicht nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) soll überarbeitet und an bestimmte Energieverbräuche gekoppelt werden. Und auch für das Energieeffizienzgesetz sind erste Überarbeitungen vorgesehen.
Gesetzesänderungen, Systeme und Bewertung
Im Rahmen ihrer Reihe #machen.sparen.profitieren stellen DIHK und UNK zunächst die geplanten Änderungen an EDL-G und EnEfG vor. In einem zweiten Termin werden die zugelassenen Effizienzsysteme ISO 50001 sowie das "Eco-Management and Audit Scheme" EMAS thematisiert, und im dritten Webinar geht es um die DIN EN 17463, die die "Valuation of Energy Related Investments" (Valeri), also die Bewertung von energiebezogenen Investitionen, beschreibt. Diese Norm bildet sowohl im EDL-G als auch im EnEfG die Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Wie gewohnt starten die 45-minütigen, kostenfreien Online-Veranstaltungen immer dienstags um 9 Uhr.
Die Termine mit Anmelde-Links:
- 18. Juni: Neuigkeiten zu EDL-G und EnEfG,
Dr. Ron Lipka, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- 25. Juni: Vergleich Effizienzsysteme (DIN 16247, 50001, EMAS und gegebenenfalls 50005)
Jochen Buser, GutCert
- 2. Juli: Valeri (DIN EN 17463)
Prof. Ulrich Nissen, Hochschule Niederrhein