Während im privaten Umfeld eichrechtskonforme Lösungen zum Laden des Elektrofahrzeugs nicht zwingend notwendig sind, sind diese für öffentliche und halböffentliche Bereiche umso wichtiger.
Die Eichrechtskonformität aus dem Mess- und Eichgesetz legt fest, welchen Anforderungen ein Messgerät entsprechen muss. Für Ladestationen ist das deshalb relevant, weil sich ein Ladevorgang im nicht-privaten Umfeld auf den exakten Nutzer zurückführen lassen muss. Zudem wird durch die Eichrechtskonformität sichergestellt, dass stets die korrekte geladene Menge abgerechnet wird.
Diese eichrechtskonformen Baureihen erhalten Sie bei GEWISS:
- I-CON Wallboxen mit bis zu 1x22kW Ladeleistung mit Ladesteckdose Typ 2
- I-CON Wallboxen mit bis zu 1x22kW Ladeleistung mit Ladekupplung Typ 2
- I-ON Wallboxen mit bis zu 2x22kW Ladeleistung mit 2 Ladesteckdosen Typ 2
- I-ON Ladesäulen mit bis zu 2x22kW Ladeleistung mit 2 Ladesteckdosen Typ 2
Nach dem Kauf sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Der umfassende GEWISS-Kundenservice hilft Ihnen in allen Belangen rund um die fachgerechte Installation, Inbetriebnahme und/oder Störungsbeseitigung.
KfW-Förderung für Kommunen und Unternehmen
Kommunen und Unternehmen können sich die Installation der Ladestationen mit einer KfW-Förderung von bis zu 900 EUR pro Ladepunkt bezuschussen lassen.
Für weitere Informationen zu Ladestationen besuchen Sie www.joinon.com oder kontaktieren Sie uns unter gewiss-de@gewiss.com. Auch bei Fragen zur KfW-Förderung beraten wir Sie gerne.