Frist versäumt – Was jetzt?
Die Umweltministerien der Länder hüllen sich teils in Schweigen oder kündigen unterschiedliche Verfahrensweisen ab dem 1. August 2022 an. Und selbst wer proaktiv handeln möchte, wird Schwierigkeiten haben, einen Fachbetrieb zu finden. Darüber hinaus ist die Gültigkeit technischer Regeln unklar: Die TRwS 793-1 beinhaltet zunächst nur das Errichten neuer Anlagen, die TRwS 793-2 für bestehende Biogasanlagen ist noch in Arbeit.
Die GUTcert GmbH lädt ein, gemeinsam Wissen zu generieren
Mit Vorträgen aus Behörden- und Sachverständigensicht sowie zu technischen Details und konkreten Umsetzungen durch Fachbetriebe bietet die GUTcert Inhalte für Betreiber von Biogasanlagen, aber auch für AwSV-Sachverständige, Wasserbehörden und weitere Stakeholder.
Selbstverständlich ist auch Raum für Fragen und Diskussionen eingeplant.
Termin, Anmeldung und Programm
Die Veranstaltung findet online am 04.10.2022 von 16:00 bis 18:30 statt. Die Registrierung erfolgt kostenfrei über die GUTcert-Webseite. Dort finden sich auch Details zum Programm.