Zusammen mit der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) und ÖKOTEC Energiemanagement GmbH hat die GUTcert einen Leitfaden zu Transformationsplänen entwickelt. Dieser Leitfaden zur „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 5: Transformationspläne“ wurde entsprechend den aktualisierten Förderbedingungen angepasst.
Nach der Novellierung ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
- Das Planen und Darlegen einer Einsparmaßnahme entsprechend den Anforderungen des „Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus“ ist nun nicht mehr verpflichtend.
- Die Förderquoten und maximalen Fördersummen wurden abgeändert und sind nun von der Unternehmensgröße abhängig, und davon, ob das Unternehmen aktives Mitglied in einem Netzwerk der Initiative „Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)“ ist.
- Die Förderquoten betragen für große Unternehmen 40%, für mittlere Unternehmen 50% und für kleine Unternehmen 60% bei einer maximalen Fördersumme von 60.000€.
- Bei einer aktiven Mitgliedschaft in einem entsprechenden Netzwerk steigt die maximale Fördersumme auf 90.000€ und die jeweilige Förderquote um 10%.
- Die Verankerung des Transformationsplans in der Unternehmensstruktur wurde noch einmal deutlich hervorgehoben und eine Beschreibung dazu wird explizit gefordert. Ziel ist es, die Umsetzungswahrscheinlichkeit des Transformationsplans zu steigern.
Ansprechperson
Fragen zu diesem Thema beantwortet gerne Frank Blume.