Um dem grundsätzlich bereits seit 2013 geltenden neuen Recht zumindest künftig gerecht werden zu können, kommen Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten oder ausländische Unternehmer mit inländischen Betriebsstätten nicht umhin, sich mit der neuen, nun dezidiert verwaltungsseitig beschriebenen Sichtweise auseinanderzusetzen.
Nur auf diese Weise können die hohen sanktionsbewährten Anforderungen an die vollumfänglich auch im Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebsstätte bestehenden Dokumentationspflichten gemeistert werden. Dies gilt für multinationale Konzerne genauso wie für grenzüberschreitend tätige KMU (z.B. mit relevanten Dienstleistungsumsätzen von mehr als 0,5 Mio €). Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Referent Dr. Mario Wagner, was genau der Finanzverwaltung vorschwebt und wie damit in der betrieblichen Praxis umgegangen werden kann.
Dr. Wagner geht darauf ein, wie anhand der sogenannten Personalfunktionen die Funktions- und Risikoanalyse zu erfolgen hat sowie auf dieser Basis die fremdvergleichskonforme Abrechnung der für zwischen Stammhaus und Betriebstätte "anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen" vorzunehmen und schließlich zu dokumentieren sind.
Des Weiteren ordnet Dr. Wagner die neuen Verrechnungspreis-Spielregeln für Betriebsstätten in den Kontext der aktuellen BEPS-Entwicklungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Tätigkeiten. Daneben steht der Referent auch gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
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