BGH zu Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei Einrichtung eines Datenraums
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) traf am 15. September 2023 ein wegweisendes Urteil (Az. V ZR 77/22) bezüglich der Aufklärungspflicht des Verkäufers eines bebauten Grundstücks und der Bereitstellung eines Datenraums mit Unterlagen und Informationen in Grundstückskaufverträgen. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis von Immobilientransaktionen und klärt die Pflichten des Verkäufers in dieser Hinsicht.