Risikomanagement und Krisenfrüherkennung bei gestörten Liefer- und Leistungsbeziehungen
Rohstoffknappheit, hohe Energiekosten und das damit verbundene Management der Liefer- und Leistungsbeziehungen bringen viele Unternehmen aktuell an ihre Grenzen. Alle haftungsbegrenzten Gesellschaften und insbesondere Unternehmen, die eine Unterstützung über eine vorinsolvenzliche Sanierung benötigen, müssen laut Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz StaRUG) eine Krisenfrüherkennung implementieren. Wie diese aussehen soll, sagt das Gesetz nur in Teilen.