Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat kürzlich über die Rückabwicklung eines Kaufvertrags für ein altes Rennpferd entschieden und festgestellt, dass ein Pferd nicht allein aufgrund seiner früheren Verwendung als Rennpferd als "mangelhaft" angesehen werden kann.