Reiserücktrittsversicherung – Anspruch auf Ersatz der Stornokosten bei geplatzter Urlaubsreise
Im Streit um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag verurteilte das Amtsgericht München eine Versicherung zur Zahlung der für die Stornierung einer Pauschalreise angefallenen Kosten in Höhe von 1.128 Euro.