Haftung des Motorherstellers nach der Entscheidung des EuGH
Am 10. Juli 2023 um 10.00 Uhr wird vor dem zuständigen Gericht der Verhandlungstermin in einem wichtigen Dieselverfahren angesetzt. Es geht um die Haftung des Motorherstellers nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 mit dem Aktenzeichen C-100/21.