2024: Künstlersozialabgabe bleibt bei 5 Prozent
Wer Aufträge beispielsweise an Webdesigner oder Grafiker vergibt, muss auf die gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialversicherung abführen. 2023 steigt die Künstlersozialabgabe auf 5 Prozent, 2024 soll sie stabil bleiben.