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PSA-Verordnung: Gesetzliche Vorgaben für die Persönliche Schutzausrüstung

In vielen handwerklichen Berufen, im medizinischen Bereich oder in der industriellen Produktion ist eine angemessene Schutzkleidung nicht wegzudenken. Die Persönliche Schutzausrüstung – kurz: PSA – schützt Beschäftigte vor Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen. Damit eine umfassende Gefahrenprävention gewährleistet werden kann, macht die PSA-Verordnung konkrete Vorgaben für Arbeitgeber und Angestellte.

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Personalentwicklungskonzept: Definition, Aufbau und Inhalte

Im Personalmanagement legen Sie den Grundbaustein dafür, dass sich Ihre Mitarbeiter beständig weiterentwickeln und verbessern können. Unverzichtbar hierfür ist ein umfassendes Personalentwicklungskonzept. Es enthält wichtige Maßnahmen, um die Potentiale der Angestellten im Sinne der Unternehmensziele zu fördern. Die Weiterentwicklung von Kompetenzen gehört dabei zum Erfolgsrezept effizienter und nachhaltiger Unternehmen.

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Vorsorgeuntersuchung G37 für die Bildschirmarbeit

Alltägliche, lange Arbeiten am Bildschirm belasten Augen und Körperhaltung. Die Vorsorgeuntersuchung G37 soll gesundheitliche Schäden nicht nur frühzeitig feststellen, sondern auch vorbeugen. Im Fokus steht daher die umfassende Untersuchung des Sehvermögens sowie die Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Neben dem Einsatz von Hilfsmitteln ist hierbei auch die Beratung zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz ein wichtiger Bestandteil.

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ArbMedVV: Alle Vorgaben zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge im Überblick

Die Gesundheit der Angestellten hat in jedem Fall Vorrang im Arbeitsalltag. Um arbeitsbedingte Erkrankungen und gesundheitliche Schädigungen auszuschließen, ist eine regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorge unabdingbar. Hierzu macht die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – abgekürzt ArbMedVV – konkrete sowie einheitliche Vorgaben für Arbeitgeber und Ärzte.

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Baustellenverordnung – 7 wichtige Grundlagen zur Sicherheit auf Baustellen

Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind besonders hohen Arbeitsgefährdungen und Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Dies hat eine drastische Anzahl an Unfällen und Zwischenfällen im Bauwesen zur Folge: Bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen nach Wirtschaftszweigen lag der Bereich Baugewerbe laut Erhebungen der DGUV 2019 auf Platz zwei. 28 Prozent aller tödlich endenden Arbeitsunfälle entstanden dabei allein in der Baubranche. Sicherheit und Arbeitsschutz auf Baustellen haben somit oberste Priorität.

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Bildschirmarbeitsverordnung – Schutz für die tägliche Arbeit am Bildschirm

In Zeiten von coronabedingtem Homeoffice und zunehmender mobiler Arbeit ist die Bildschirmarbeitsverordnung wohl so relevant wie nie zuvor. Auf die Arbeit am Computer oder Laptop kann dabei in keiner Branche mehr verzichtet werden – Bildschirme begleiten fast jedes Unternehmen im Arbeitsalltag. Genau genommen arbeitet rund jeder zweite Angestellte an einem Bildschirmarbeitsplatz, Tendenz steigend (Bitkom, 2018).

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