BFH: Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Beschluss (V R 7/23 und V R 22/20) vom 17. August 2023 entschieden, dass bei der Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen kein Aufteilungsgebot besteht. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Miet- und Pachtverhältnissen im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien.